Anmeldeverfahren
Mit der Anmeldung des Schulneulings
an der GGS Jüchen besteht
die Möglichkeit einen Aufnahmeantrag
für den Offenen Ganztag zu stellen.
Dieser muss bis zum 31.12. für das folgende Schuljahr beim Amt 40 der Stadt Jüchen vorliegen.
Gibt es mehr Anmeldungen als freie Plätze, greifen Aufnahmekriterien, die gemeinsam von der Schulleitung, dem Träger der OGS und dem Amt 40 der Stadt Jüchen festgelegt wurden. Die Auswertung erfolgt im Amt 40 der Stadt Jüchen.
Kosten
Die Kosten für einen OGS-Platz sind einkommensabhängig.
Der Beitrag für das zweite Kind ist ermäßigt, jedes weitere Kind ist kostenfrei.
Die Monatsbeiträge werden durch die Stadt Jüchen per Einzugsermächtigung abgebucht.
Das Mittagessen kostet z.Zt. 3,20€/Tag, die Kosten für den Nachmittagsimbiss und die Getränke belaufen sich auf 4 €/Monat.
Der Betrag von pauschal 60 € monatlich wird vom Kassierer der Elterninitiative eingezogen.
Eine genaue Abrechnung erfolgt halbjährlich.
Für Leistungsberechtigte aus dem Bildungs-und Teilhabepaket ist das Mittagessen kostenlos.
Der Betreuungsvertrag kann bis zum 31.03. eines Schuljahres für das folgende Schuljahr gekündigt werden. Die Kündigung muss in schriftlicher Form bei der Stadt Jüchen, Amt 40, eingereicht werden.
„Jedes Kind ist eine eigene Persönlichkeit, die wir durch ein achtsames Miteinander in seiner
Persönlichkeitsentwicklung unterstützen wollen, deren Talente wir fördern und die wir für weitere Lebensabschnitte bestmöglich vorbereiten wollen."